1. Einleitung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Verkehrsverein Königsleiten.
2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Sie können telefonisch, per Internet oder schriftlich Ihr Objekt beim Verkehrsverein Königsleiten buchen. Sie erhalten von uns umgehend eine Reservierungsbestätigung. 50% der Mietsumme sind innerhalb von 14 Tagen anzuzahlen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Der Vertrag zwischen Ihnen und Verkehrsverein Königsleiten wird mit der schriftlichen Bestätigung des Verkehrsvereins Königsleiten abgeschlossen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Anzahlung, so kann Verkehrsverein Königsleiten über das gebuchte Objekt frei verfügen. Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 29 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort zahlbar und der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung des Verkehrsvereins Königsleiten und dieser Zahlung abgeschlossen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages, respektive der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen kann der Verkehrsvereins Königsleiten die Leistungen verweigern.
3. Leistungen und Preise
Die publizierten Preise sind Wochenpreise für das gesamte Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Geringfügige Abweichungen der Beschreibungen innerhalb der einzelnen Ferien-wohnungen sind möglich. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage, An- und Abreisetag sind jeweils Samstag (Hochsaison). Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung des Verkehrs-vereins Königsleiten möglich.
In den Preisen sind keine Nebenkosten enthalten. Die Nebenkosten werden auf der Bestätigung angeführt und erst bei Abreise und Abgabe des Schlüssels eingefordert. Kurtaxen sind ebenfalls vor Ort und bei Abreise zu bezahlen. NEU: Die Nebenkosten können ab Winter 2023/2024 auch schon bei der Restzahlung mit überwiesen werden. Bettwäsche ist bei uns den Verkehrsverein Königsleiten verpflichtet zunehmen. Sollte Sie spezielle Bettwäsche benötigen (Allergiker Bettwäsche usw.) dann können Sie gerne bei uns anfragen, gerne machen wir dann auch eine Ausnahme und sie könne Ihre eigene Bettwäsche mitnehmen.
Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z. B.: Handtücher usw.).
Angaben über Wetterverhältnisse sind keine Zusicherung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Leistungs- und Preisänderungen, die vor Ihrer Reservierung erfolgen, werden Ihnen bei Ihrer Buchung, spätestens in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sollten Differenzen zwischen der gedruckten Preisliste bzw. dem Katalog und der Reservierungsbestätigung auftreten, ist die Bestätigung maßgebend.Dennoch können Preis- und/oder Leistungsänderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
5. An- und Abreise
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes -
die Anreise sollte zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr, die Abreise vor 10.00 Uhr erfolgen.
Sollten Sie später als 18.00 Uhr anreisen, ist der Verkehrsverein Königsleiten rechtzeitig darüber zu informieren.
Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsauf-kommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Verkehrsverein Königsleiten ab.
6. Vertragsrücktritt durch Sie
Bei Rücktritt oder Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages vor Reiseantritt ist der Verkehrsverein Königsleiten berechtigt, folgende prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen:
bis 43 Tage vor Reisebeginn = 10%
bis 29 Tage vor Reisebeginn = 50%
bis 20 Tage vor Reisebeginn = 80%.
Bei Stornierungen ab 19 Tag vor Reisebeginn bzw. am Anreisetag bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Maßgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend).
Bei jeder Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,00 an.
7. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch den Verkehrsverein Königsleiten
Der Verkehrsverein Königsleiten kann Ihnen, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen.
Der Verkehrsverein Königsleiten ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits bezahlte Gelder werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.
8. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden.
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet - mit seiner Haftpflichtversicherung (übernimmt Kosten) - für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, Sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.
Haustiere sind bei der Buchung anzugeben (teilweise sind Haustiere in den Wohneinheiten nicht erlaubt).
9. Beanstandungen
Sollte das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.
10. Haftung vom Verkehrsverein Königsleiten
Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist der Verkehrsverein Königsleiten bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen der Verkehrsverein Königsleiten einen allfälligen Minderwert, wenn den Verkehrsverein Königsleiten ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen auf Grund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch den Verkehrsverein Königsleiten ein Schaden entstehen, steht der Verkehrsverein Königsleiten ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet der Verkehrsverein Königsleiten nicht:
a) Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
b) unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
c) höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Verkehrsverein Königsleiten, der Vermittler oder Leistungsträger (z. B.: Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte;
d) Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Leistungsträger und Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen gehen vor.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verkehrsverein Königsleiten untersteht österreichischem Recht. Der Kunde kann den Verkehrsverein Königsleiten nur im lokalen zuständigen Amtsgericht einklagen. Der Verkehrsverein Königsleiten kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder im lokalen zuständigen Amtsgericht gerichtlich belangen. Die Vermittlung des Ferienobjektes durch uns erfolgt im Namen und für Rechnung vom Verkehrsverein Königsleiten.
12. Datenverarbeitung Die von Ihnen an den Verkehrsverein ausgehändigten Personendaten werden zu folgenden Zwecken verwendet: Erstellung eines Angebotes, Erstellung einer Buchungsbestätigung, Meldung an die Gemeinde zur Abgabe der Ortstaxe Weiters werden Daten evtl. für spätere Aussendungen, Newsletter und E-Mails gespeichert, sollten Sie dem nicht zustimmen, bitten wir Sie uns Bescheid zu geben.